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Octopus Wärmepumpen

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Ihr Wartungsvertrag:

Basic


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Preis: 344,00 € pro Jahr


Leistungsumfang: 

- 5 Jahre Herstellergarantie

- Erreichbarkeit bei Störungen: Mo-Fr 08 bis 17 Uhr

- Jährliche Inspektion der Wärmepumpe inkl. Anfahrtskosten

-Wartung aller verbauten Teile und Speicher inklusiver

  Zahlung

Überweisung per Rechnung Innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Wartung.


Mindestvertragslaufzeit: 

24 Monate

Kündigung im Anschluss jeden Monat möglich

Weitere Infos


Folgende Leistungen sind in der Wartung enthalten:


Außengerät

-Äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen

-Funktionserhaltendes Reinigen bei Bedarf

-Ventilator überprüfen

-Kondensatablauf auf Funktion prüfen

-Rohrleitungsisolierung auf Beschädigung prüfen

-Kältemittelseitig auf Dichtheit prüfen mit Hilfe eines Kältemittel- Lecksuchgerät

-Kompensatoren äußerlich auf Beschädigung prüfen

-Schmutzfänger auf Verschmutzung prüfen, reinigen und auf Beschädigung prüfen

-Anschlussklemmen am Außengerät geprüft auf festen Kabelanschluss und ohne Beschädigungen

-Ampere der Sicherung für das Außengerät (Sollwert siehe Typenschild am AG)


Innengerät

-Interne Ausdehnungsgefäße Vordruck messen (Werkseinstellung 1,0 bar)

-auf Undichtigkeiten in der Hydraulik prüfen

-Funktion der Umschaltventile prüfen

-Auf aktuellen Softwarestand updaten und Parametereinstellungen sowie Energieverbräuche notieren

-Fehlerspeicher notieren


Trinkwasserspeicher

-Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen

-Wasserseitig auf Dichtheit prüfen (Sichtprüfung)

-Opferanode überprüfen und ggf. erneuern

-Sicherheitsgruppe auf Funktion prüfen

-Bauteile in der Hydraulik

-Druckbehälter auf Dichtheit prüfen (Sichtprüfung)

-Druckpolster prüfen (Vordruck) und ggf. wieder aufbauen

-Umwälzpumpen äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Geräusche sowie Funktion prüfen

-Absperr-, Abgleich-, Sicherheits- und Regelarmaturen  äußerlich auf Beschädigung und Korrosion prüfen sowie Funktionsprüfung

-Schlammabscheider auf Verschmutzung prüfen und funktionserhaltendes Reinigen

-Zugängliche Rohrleitungen äußerlich auf Beschädigung, Dichtheit und Befestigung prüfen

-Rohrleitungen und Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen

-Rohrleitungen und Entlüftungsventile auf Funktion prüfen

Ihr Wartungsvertrag:

Plus


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Preis: 447,50€ pro Jahr


Leistungsumfang: 

- 20 Jahre Herstellergarantie

-Wartungsmaterial inklusive

- Wartung aller verbauten Teile und Speicher inklusive

-Anspruch auf Notdienst am Wochenende 

-Erreichbarkeit bei Störungen: Mo - So, 08 - 20 Uhr 


Zahlung

Überweisung per Rechnung Innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Wartung.


Mindestvertragslaufzeit: 

24 Monate

Kündigung im Anschluss jeden Monat möglich

Weitere Infos


Folgende Leistungen sind in der Wartung enthalten:


Außengerät

-Äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen

-Funktionserhaltendes Reinigen bei Bedarf

-Ventilator überprüfen

-Kondensatablauf auf Funktion prüfen

-Rohrleitungsisolierung auf Beschädigung prüfen

-Kältemittelseitig auf Dichtheit prüfen mit Hilfe eines Kältemittel- Lecksuchgerät

-Kompensatoren äußerlich auf Beschädigung prüfen

-Schmutzfänger auf Verschmutzung prüfen, reinigen und auf Beschädigung prüfen

-Anschlussklemmen am Außengerät geprüft auf festen Kabelanschluss und ohne Beschädigungen

-Ampere der Sicherung für das Außengerät (Sollwert siehe Typenschild am AG)


Innengerät

-Interne Ausdehnungsgefäße Vordruck messen (Werkseinstellung 1,0 bar)

-auf Undichtigkeiten in der Hydraulik prüfen

-Funktion der Umschaltventile prüfen

-Auf aktuellen Softwarestand updaten und Parametereinstellungen sowie Energieverbräuche notieren

-Fehlerspeicher notieren


Trinkwasserspeicher

-Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen

-Wasserseitig auf Dichtheit prüfen (Sichtprüfung)

-Opferanode überprüfen und ggf. erneuern

-Sicherheitsgruppe auf Funktion prüfen

-Bauteile in der Hydraulik

-Druckbehälter auf Dichtheit prüfen (Sichtprüfung)

-Druckpolster prüfen (Vordruck) und ggf. wieder aufbauen

-Umwälzpumpen äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Geräusche sowie Funktion prüfen

-Absperr-, Abgleich-, Sicherheits- und Regelarmaturen  äußerlich auf Beschädigung und Korrosion prüfen sowie Funktionsprüfung

-Schlammabscheider auf Verschmutzung prüfen und funktionserhaltendes Reinigen

-Zugängliche Rohrleitungen äußerlich auf Beschädigung, Dichtheit und Befestigung prüfen

-Rohrleitungen und Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen

-Rohrleitungen und Entlüftungsventile auf Funktion prüfen- Wartungsleistung entsprechende Herstellervorgaben und gemäß VDMA24186-2 / VDMA24186-3

- Wartung von Außen- und Innengerät und aller relevanten Heizkomponenten (inkl. Wartung des Kältemittelkreislaufes)

- Prüfungen der Dichtigkeit des Heizsysstems

- Gewährleistung es ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebs 

- Sicherstellung der bestmöglichen Jahresarbeitszahl

- Verlängerung der Lebensdauer der Wärmepumpe 

- Gewährleistung weiterer Garantieansprüche ggü. des Herstellers bei einmaliger Wartung pro Jahr 

Ihr Wartungsvertrag:

Premium


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Preis: 748,70€ pro Jahr


Leistungsumfang: 

- 20 Jahre Herstellergarantie 

- Jährliche Inspektion der Wärmepumpe inkl. Anfahrtskosten

- Sicherstellung des optimalen Betriebs

-Wartungsmaterial und Verschleißteile inklusive

-Fernoptimierung bei Bedarf per Live-Aufschaltung

-Abschließbar bis 24 Monate nach Installation

-Wartung aller verbauten Teile und Speicher inklusive

-Erreichbarkeit bei Störungen: 365 Tage - 24/7


Zahlung

Überweisung per Rechnung Innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Wartung.


Mindestvertragslaufzeit: 

24 Monate

Kündigung im Anschluss jeden Monat möglich

Weitere Infos


Folgende Leistungen sind in der Wartung enthalten:


Außengerät

-Äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen

-Funktionserhaltendes Reinigen bei Bedarf

-Ventilator überprüfen

-Kondensatablauf auf Funktion prüfen

-Rohrleitungsisolierung auf Beschädigung prüfen

-Kältemittelseitig auf Dichtheit prüfen mit Hilfe eines Kältemittel- Lecksuchgerät

-Kompensatoren äußerlich auf Beschädigung prüfen

-Schmutzfänger auf Verschmutzung prüfen, reinigen und auf Beschädigung prüfen

-Anschlussklemmen am Außengerät geprüft auf festen Kabelanschluss und ohne Beschädigungen

-Ampere der Sicherung für das Außengerät (Sollwert siehe Typenschild am AG)


Innengerät

-Interne Ausdehnungsgefäße Vordruck messen (Werkseinstellung 1,0 bar)

-auf Undichtigkeiten in der Hydraulik prüfen

-Funktion der Umschaltventile prüfen

-Auf aktuellen Softwarestand updaten und Parametereinstellungen sowie Energieverbräuche notieren

-Fehlerspeicher notieren


Trinkwasserspeicher

-Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen

-Wasserseitig auf Dichtheit prüfen (Sichtprüfung)

-Opferanode überprüfen und ggf. erneuern

-Sicherheitsgruppe auf Funktion prüfen

-Bauteile in der Hydraulik

-Druckbehälter auf Dichtheit prüfen (Sichtprüfung)

-Druckpolster prüfen (Vordruck) und ggf. wieder aufbauen

-Umwälzpumpen äußerlich auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Geräusche sowie Funktion prüfen

-Absperr-, Abgleich-, Sicherheits- und Regelarmaturen  äußerlich auf Beschädigung und Korrosion prüfen sowie Funktionsprüfung

-Schlammabscheider auf Verschmutzung prüfen und funktionserhaltendes Reinigen

-Zugängliche Rohrleitungen äußerlich auf Beschädigung, Dichtheit und Befestigung prüfen

-Rohrleitungen und Wärmedämmung auf Beschädigung und Vollständigkeit prüfen

-Rohrleitungen und Entlüftungsventile auf Funktion prüfen- Wartungsleistung entsprechende Herstellervorgaben und gemäß VDMA24186-2 / VDMA24186-3

- Wartung von Außen- und Innengerät und aller relevanten Heizkomponenten (inkl. Wartung des Kältemittelkreislaufes)

- Prüfungen der Dichtigkeit des Heizsysstems

- Gewährleistung es ordnungsgemäßen und störungsfreien Betriebs 

- Sicherstellung der bestmöglichen Jahresarbeitszahl

- Verlängerung der Lebensdauer der Wärmepumpe 

- Gewährleistung weiterer Garantieansprüche ggü. des Herstellers bei einmaliger Wartung pro Jahr 

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Adresse:

Enstpricht Installationsadresse

Rechnungsadresse:

Enstpricht Installationsadresse

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Bezahlmethode

Überweisung per Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Wartung

Ihr Wartungsvertrag:

Wartungsvertrag

Basic

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344,00€

Ihre jährlichen Kosten


1 x Wartungstermin 

pro Jahr

+ 5 Jahre Herstellergarantie


Erreichbarkeit bei Störungen

Mo bis Fr / 08 - 17 Uhr 


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Ausgezeichneter Kundenservice
Für schnelle und freundliche Hilfe
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Qualifizierte Fachkräfte
Fachgerechte Wartungen
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24 Monate
Mindestvertragslaufzeit
Vertragsdetails


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Wärmepumpen


1. Wer ist Vertragspartner?

Octopus Energy Services Germany GmbH (nachfolgend “Octopus Energy Germany”) 

Sitz der Gesellschaft: August-Everding-Straße 25, 81671 München,  Geschäftsführer: Bastian Gierull, John Szymik; Registergericht: Amtsgericht München; Registernummer: HRB 275431; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß  §27a Umsatzsteuergesetz: DE356769490



2. Wer kann bei Octopus Energy Germany einen Vertrag abschließen?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Erbringung von Serviceleistungen für Wartungen, Remote Monitoring und Garantiemanagement für Wärmepumpen durch Octopus Energy Germany (nachfolgend "Servicevertrag") gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend "Kunde").

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 



3. Welche einzelne Serviceleistungen beinhaltet der Servicevertrag?

Octopus Energy Germany schließt mit Kunden einen Servicevertrag unter dem Octopus Energy Germany für den Kunden die nachfolgenden Serviceleistungen erbringt:

die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Wärmepumpe gemäß den Bestimmungen in Ziffer 4 (nachfolgend "Wartung"),

die digitale Überwachung sowie die Vornahme von Einstellungen an der Wärmepumpe zur Optimierung ihrer Lebensdauer und Energieeffizienz gemäß Ziffer 5 (nachfolgend "Remote Monitoring") sowie

die Koordination und Abwicklung der vom Hersteller gegenüber dem Kunden eingeräumten Garantieansprüche in Bezug auf die Wärmepumpe gemäß Ziffer 6 (nachfolgend "Garantiemanagement"). 

Darüber hinaus gewährt Octopus Energy Germany dem Kunden mit Abschluss des Servicevertrags eine Anschlussgarantie für bestimmte Komponenten der Wärmepumpe gemäß Ziffer 7 (nachfolgend "Octopus Energy-Anschlussgarantie"), sofern der Servicevertrag über die Dauer der vom Hersteller gewährten Garantie hinaus fortbesteht.



4. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany bei der Wartung?

Die Wartung durch Octopus Energy Germany umfasst die folgenden Leistungen:

An- und Abfahrt,

Inspektion der Wärmepumpe,

Wartung der Wärmepumpe nach Herstellervorgaben.

Octopus Energy Germany wird ausschließlich solche Wartungsleistungen erbringen, die zur Erhaltung des Zustandes der Anlage nach Herstellervorgaben erforderlich sind. Die Wartung wird in einem 12-Monats-Turnus nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden durchgeführt. Die erste Wartung findet innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss statt.

Die Wartung der Wärmepumpe kann nach eigenem Ermessen von Octopus Energy Germany per Fernwartung (remote) oder vor Ort erfolgen.



5. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany beim Remote Monitoring?

Octopus Energy Germany überwacht beim Remote Monitoring das Betriebsverhalten der Wärmepumpe ganzjährig durch einen digitalen Fernzugriff. Das Remote Monitoring erstreckt sich insbesondere auf die Erkennung von Störungen und die Sicherstellung eines sicheren Betriebs. Bei auffälligen Betriebsdaten oder Störmeldungen informiert Octopus Energy Germany den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Hersteller oder durch Anpassung von Systemeinstellungen. Eine Verpflichtung zur Instandsetzung oder zum Austausch von Komponenten der Wärmepumpe besteht nur im Rahmen der Octopus Energy-Anschlussgarantie gemäß Ziffer 7 gegenüber Octopus Energy Germany oder ggf. nach den Garantiebedingungen der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller.

Darüber hinaus analysiert Octopus Energy Germany die übermittelten Betriebsdaten der Wärmepumpe automatisiert. Auf dieser Basis identifiziert Octopus Energy Germany Optimierungspotenziale im Hinblick auf die Effizienz und Lebensdauer der Wärmepumpe und stellt entsprechende Hinweise dem Kunden über eine App oder ein vergleichbares digitales Medium zur Verfügung.

Zur Erbringung des Remote Monitoring ist Octopus Energy Germany auf die Nutzung von Betriebsdaten der Wärmepumpe angewiesen, insbesondere auf historische und aktuelle Daten zum Anlagenverhalten. Octopus Energy Germany ist berechtigt, diese Daten zu erheben, auszuwerten, zu verarbeiten und zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen an Dritte - etwa Subunternehmer (vgl. Ziffer 16) oder den Hersteller - weiterzugeben.



6. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany beim Garantiemanagement?

Der Hersteller der Wärmepumpe räumt dem Kunden nach Maßgabe seiner Garantiebedingungen eine Herstellergarantie von bis zu fünf Jahren ein. Ein Anspruch auf Garantieleistungen durch den Hersteller aus der Herstellergarantie setzt unter anderem voraus, dass:

die Wärmepumpe gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers ordnungsgemäß registriert wurde; und

eine regelmäßige Wartung nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers durchgeführt wird.

Octopus Energy Germany wird, sofern nicht bereits geschehen, die Registrierung der Wärmepumpe beim Hersteller für den Kunden gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers vornehmen und dabei entstehende Kosten übernehmen. Zudem führt Octopus Energy Germany turnusgemäße Wartungen entsprechend den Anforderungen der Herstellergarantie durch und dokumentiert diese vollständig. Die so dokumentierten Wartungen gelten als fachmännische Wartungen im Sinne der Garantiebedingungen. Im Übrigen gilt für jede Wartung Ziffer 4 dieser AGB.

Der Kunde ist verpflichtet, Octopus Energy Germany etwaige Material- oder Produktionsfehler an der Wärmepumpe unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Feststellung, über den Kundenservice von Octopus Energy Germany zu melden. Erkennt Octopus Energy Germany solche Fehler im Zuge der Wartung oder des Remote Monitoring, informiert Octopus Energy Germany den Kunden entsprechend; in diesem Fall entfällt die Meldepflicht für den Kunden.

Octopus Energy Germany wird Mängel, die entweder vom Kunden gemeldet oder im Rahmen eigener Maßnahmen festgestellt wurden, unverzüglich beim Hersteller anzeigen. Octopus Energy Germany übermittelt hierfür alle erforderlichen Nachweise (z.B. Wartungsprotokolle) und übernimmt auch die weitere Kommunikation mit dem Hersteller in dieser Angelegenheit. Der Kunde verpflichtet sich, Octopus Energy Germany hierbei in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch fristgerechte Bereitstellung aller erforderlichen und wahrheitsgemäßen Informationen und Unterlagen. Etwaige Ansprüche aus der Herstellergarantie richten sich ausschließlich gegen den Hersteller. Octopus Energy Germany ist insoweit nicht zur Erfüllung der Ansprüche des Kunden aus der Herstellergarantie verpflichtet.

Es obliegt dem Kunden, die Bedingungen der Herstellergarantie einzuhalten. Kommt der Kunde diesen Vorgaben nicht nach und verliert er dadurch seine Garantieansprüche gegen den Hersteller, haftet Octopus Energy Germany hierfür nicht. Die von Octopus Energy Germany im Rahmen des Garantiemanagements erbrachten Leistungen beschränken sich auf die in diesen AGB beschriebenen Leistungen. 

Die Beendigung des Servicevertrags lässt die Wirksamkeit der Herstellergarantie grundsätzlich unberührt. In diesem Fall obliegt es jedoch dem Kunden, einen anderen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb auf eigene Kosten mit der erforderlichen Wartung zu beauftragen, um ggf. den Fortbestand der Herstellergarantie sicherzustellen. Octopus Energy Germany stellt dem Kunden bei Beendigung des Servicevertrages sämtliche bis dahin erstellten Wartungsnachweise zur Verfügung.



7. Ab wann gilt die Octopus Energy-Anschlussgarantie? Welche Voraussetzungen müssen für eine Inanspruchnahme durch den Kunden erfüllt sein?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie tritt fünf (5) Jahre nach dem Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Wärmepumpe gemäß dem zugrunde liegenden Installationsvertrag über die Installation einer Wärmepumpe durch Octopus Energy Germany (nachfolgend “Installationsvertrag”) in Kraft. Sofern die Herstellergarantie nach den Garantiebedingungen bereits mit Kauf der Wärmepumpe zu laufen beginnt und dieses Datum vor der erstmaligen Inbetriebnahme liegt, tritt die Octopus-Energy-Anschlussgarantie fünf (5) Jahre nach diesem Datum in Kraft. 

Sie endet automatisch mit der Beendigung des Servicevertrags, spätestens jedoch zwanzig (20) Jahre nach der Inbetriebnahme.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Octopus Energy-Anschlussgarantie durch den Kunden sind:

Ein durchgängiger Servicevertrag zur Wartung und Remote Monitoring zwischen dem Kunden und Octopus Energy Germany ab der Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe ist seit der Inbetriebnahme in Deutschland installiert.

Der Kunde hat die Garantiebedingungen des Herstellers während der Laufzeit der Herstellergarantie eingehalten.

Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist die Octopus Energy-Anschlussgarantie nicht gültig und der Kunde kann die Leistungen aus der Octopus-Anschlussgarantie nicht in Anspruch nehmen.



8. Welchen räumlichen Geltungsbereich hat die Octopus Energy-Anschlussgarantie?

Der räumliche Geltungsbereich der Octopus Energy-Anschlussgarantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.



9. Welche Komponenten sind von der Octopus Energy-Anschlussgarantie erfasst?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie bezieht sich ausschließlich auf die Wärmepumpe und die direkt damit verbundenen Systemkomponenten, welche durch Octopus  Energy Germany oder einem Erfüllungsgehilfe von Octopus Energy Germany verbaut wurden, insbesondere:

Hauptbestandteile (Außengerät, Innengerät, Steuerung, Mischermodul, Internetmodul);

Speicher (Trinkwasserspeicher, Pufferspeicher);

Pumpengruppen;

Peripheriegeräte (Schlammabscheider, Zirkulationspumpe, Füllstation, Fehlerstrom-Schutzschalter, Speicher-Sicherheitsgruppe).

Verrohrung (inkl. Fittings und Anschlusstechnik) sofern diese nicht direkt mit der Fußbodenheizung verbunden ist,

Heizkörper

Sofern im Rahmen des Installationsvertrag über die Wärmepumpe der Zählerschrank neu errichtet wurde, bezieht sich die Octopus Energy-Anschlussgarantie ebenso auf diesen.

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie umfasst keine Verschleißteile (Opferanoden, Füllpatronen).



10. Welche Ansprüche hat der Kunde unter der Octopus Energy-Anschlussgarantie? 

Bei Auftreten einer Funktionsstörung kann der Kunde die kostenfreie Behebung der Störung verlangen, sofern kein Ausschlussgrund gemäß Ziffer 12 vorliegt. Eine Funktionsstörung liegt vor, wenn eine oder mehrere der in Abschnitt 9 aufgeführten Komponenten der Wärmepumpe aufgrund eines Defekts nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.

Die Behebung der Störung erfolgt nach eigenem Ermessen von Octopus Energy Germany entweder mittels Fernzugriff oder direkt beim Kunden vor Ort. Sollte die Störung nicht aus der Ferne behoben werden können, wird die Behebung in jedem Fall vor Ort durchgeführt.

Für die Behebung einer Funktionsstörung vor Ort gilt:

Octopus Energy Germany wird die Funktionsstörung nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Teile beheben. Falls erforderlich, umfasst dies auch den Ausbau der defekten Teile und den Einbau funktionstüchtiger Teile.

Octopus Energy Germany nimmt die im Zuge der Behebung ausgetauschten defekten Teile zurück. Diese Teile gehen in das Eigentum von Octopus Energy Germany über.

Die Behebung der Störung ist für den Kunden kostenfrei. Insbesondere trägt Octopus Energy Germany die zum Zwecke der Garantiemaßnahmen erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Darüber hinaus stehen dem Kunden bei einer Funktionsstörung keine weiteren Rechte und Ansprüche gegen Octopus Energy Germany unter der Octopus Energy-Anschlussgarantie zu. Dies gilt nicht für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bei Pflichtverletzungen von Octopus Energy-Germany. Für etwaige Schadensersatzansprüche haftet Octopus Energy Germany nach Maßgabe von Ziffer 21. Die Ziffern 14.1 und 14.2 bleiben unberührt.



11. Welche Reaktionszeiten gelten für die Behebung einer Störung?

Für die Behebung der Störung gelten folgende Reaktionszeiten:

Leichte Störungen werden innerhalb eines Werktages nach Eingang der Störungsmeldung aus der Ferne behoben. Leichte Störungen sind solche, die aus der Ferne behoben werden können und nicht dazu führen, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr produzieren kann.

Sollte eine leichte Störung nicht aus der Ferne behoben werden können, wird innerhalb von zehn (10) Werktagen ein Termin vor Ort vereinbart, um die Lösungsschritte und einen Zeitplan zur Behebung der Störung zu klären.

Bei einer schweren Störung wird innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang der Störungsmeldung ein Termin vor Ort vereinbart, um die Störung zu analysieren sowie Lösungsschritte und einen Zeitplan zur schnellstmöglichen Behebung zu klären. Schwere Störungen sind solche, die dazu führen, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr produzieren kann.



12. Welche Umstände führen zum Ausschluss der Ansprüche des Kunden aus der Octopus Energy-Anschlussgarantie?

Von der Octopus Energy-Anschlussgarantie ausgenommen sind Fehler oder Mängel infolge:

der Nutzung der Wärmepumpe entgegen der Bedienungsanleitung,

des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel oder Brennstoffe für die Wärmepumpe,

der Änderung oder Manipulation der Wärmepumpe,

der Beschädigung der Wärmepumpe durch Ersatzteile entgegen den Empfehlungen des Herstellers,

der Kombination der Wärmepumpe mit anderen Gegenständen, die nicht für die gemeinsame Verwendung mit der Wärmepumpe vorgesehen sind,

von eigenmächtigen und nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reparaturarbeiten an der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte,

vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte,

der Aufschaltung einer automatischen Steuerung oder externen Regelung durch den Kunden oder Dritte, die Einfluss auf die Steuerung der Wärmepumpe nehmen kann,

von Erdbeben, Überschwemmungen, Überspannung, Brand, Explosion, Blitzschlag oder anderer Naturkatastrophen.



13. Wie sieht das Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen aus der Octopus Energy-Anschlussgarantie aus?

Der Kunde ist berechtigt, einen Anspruch auf Behebung von Funktionsstörungen geltend zu machen, indem er Octopus Energy Germany über die Funktionsstörung informiert. Der Kunde muss Octopus Energy Germany eine etwaige Funktionsstörung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach deren Entdeckung unter Verwendung einer der in Ziffer 24 angegebenen Kontaktmöglichkeiten melden. Diese Meldung sollte eine möglichst genaue Beschreibung der Funktionsstörung enthalten. Wird die Meldung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt der Anspruch des Kunden auf Behebung der Funktionsstörung durch Octopus Energy Germany hinsichtlich der nicht gemeldeten Funktionsstörung, es sei denn, der Kunde ist nicht für die verspätete Meldung verantwortlich. Sollte Octopus Energy Germany im Rahmen der Wartung oder des Remote Monitoring Funktionsstörungen an der Wärmepumpe feststellen, wird Octopus Energy Germany den Kunden darüber informieren und die oben genannte Pflicht des Kunden zur Meldung der Funktionsstörung entfällt.

Auf Anforderung von Octopus Energy Germany ist der Kunde verpflichtet, weitere Informationen und Dokumente in Bezug auf die Funktionsstörung zur Verfügung zu stellen (z.B. Fotos).



14. Werden durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie die Mängelrechte des Kunden eingeschränkt?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie hat keinen Einfluss auf die Mängelrechte des Kunden aus dem Service- oder Installationsvertrag über die Wärmepumpe. Diese Rechte bleiben durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie uneingeschränkt bestehen und können vom Kunden zusätzlich und ohne Kosten innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber Octopus Energy Germany geltend gemacht werden.

Darüber hinaus bleiben durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie alle bestehenden Rechte und Ansprüche des Kunden aus der Herstellergarantie unberührt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt noch bestehen.



15. Wann beginnt der Servicevertrag? Wie lange läuft der Servicevertrag und wie kann der Servicevertrag gekündigt werden? 

Der Servicevertrag tritt mit Annahme durch Octopus Energy Germany in Kraft. Die Bestellung des Kunden stellt dabei ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Servicevertrages dar. Um die Bestellung vorzunehmen, durchläuft der Kunde den Bestellprozess auf der Website von Octopus Energy Germany und trägt die dort abgefragten Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Servicevertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der zwischen dem Kunden und Octopus Energy Germany bestehende Installationsvertrag widerrufen, auf sonstige Weise beendet wird oder nicht zustande kommt. Dieser Servicevertrag wird auf zwei (2) Jahre abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Servicevertrag kann von jeder Partei frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Servicevertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail). 



16. Inwiefern findet eine Übertragung auf Subunternehmer statt?

Octopus Energy Germany kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben qualifizierter Dritter bedienen. Octopus Energy Germany bleibt dem Kunden gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.



17. Was gilt hinsichtlich Zeitplan und Terminvereinbarung?

Der Kunde und Octopus Energy Germany legen gemeinsam den Zeitplan für die Erbringung der Leistungen fest. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen in Textform vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Sie können nur in Textform und in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.

Octopus Energy Germany haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Verkehrsunfall, Naturkatastrophen, Sabotage, Pandemie, Epidemie, Quarantäne, Grenzschließungen, behördliche oder hoheitliche Eingriffe, oder ähnliche Ereignisse) verursacht wurden, die Octopus Energy Germany nicht zu vertreten hat. Erschweren oder verunmöglichen solche Ereignisse die Erbringung der Leistungen erheblich und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, ist Octopus Energy Germany berechtigt, vom Servicevertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die für die Erbringung der Leistungen vereinbarten Fristen oder verschieben sich die jeweiligen Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber Octopus Energy Germany in Textform vom Servicevertrag zurücktreten.



18. Wie erfolgt die Leistungsabnahme? Was wird im Wartungsprotokoll dokumentiert?

Octopus Energy Germany erbringt die Leistungen nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben für die Anlage. 

Die von Octopus Energy Germany erbrachten Leistungen, sowie die verwendeten Ersatzteile, sind vom Kunden vor Ort auf einem Wartungsprotokoll schriftlich zu bestätigen. 



19. Was gilt hinsichtlich der Vergütung und den Zahlungsbedingungen? Was gilt hinsichtlich der Preisanpassung?

Für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang schuldet der Kunde Octopus Energy Germany die sich aus dem Angebot ergebende Vergütung (Servicepauschale). 

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Octopus Energy Germany behält sich jedoch vor, die Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, wenn offene fällige Forderungen gegen den Kunden bestehen.

Der Kunde hat die Wahl, die Zahlung entweder per Überweisung oder durch Einzug per SEPA-Lastschriftmandat von dem im Kundenkonto hinterlegten Konto zu leisten. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Octopus Energy Germany wird die auf der Grundlage dieses Servicevertrages zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Wartung, Inspektion oder Instandhaltung der Wärmepumpe erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Materialkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Personalkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von Octopus Energy Germany die Preise zu ermäßigen soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Octopus Energy Germany wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam.



20. Gewährleistung

Die Gewährleistung von Octopus Energy Germany richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht abweichend geregelt. 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Octopus Energy Germany gegenüber dem Kunden keinen spezifischen Erfolg seiner Leistungen. Soweit ausnahmsweise doch die Vorschriften über den Werkvertrag Anwendung finden, kann der Kunde im Gewährleistungsfall nur das Recht auf Nacherfüllung geltend machen. Nur falls die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 



21. Haftung

Octopus Energy Germany haftet unbeschränkt wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 

wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie

in Fällen gesetzlich zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Darüber hinaus haftet Octopus Energy Germany bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) auch bei Vorliegen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Octopus Energy Germany jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany.

Im Übrigen ist die Haftung von Octopus Energy Germany ausgeschlossen.



22. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Servicevertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

Sollten einzelne Regelungen des Servicevertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Kunden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



23. Information zur Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen 

Octopus Energy Germany nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.



24. Kundenservice 

Der Kunde kann den Kundenservice in der Zeit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer: +49 89 38031600 oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichen: waermepumpe@octopusenergy.de 


Ihre Angaben

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Adresse:

Enstpricht Installationsadresse

Rechnungsadresse:

Enstpricht Installationsadresse

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Bezahlmethode

Überweisung per Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Wartung

Ihr Wartungsvertrag:

Wartungsvertrag

Plus

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447,50 €

Ihre jährlichen Kosten


1 x Wartungstermin 

pro Jahr 

+ Wartungsmaterial inklusive

+ 20 Jahre Herstellergarantie




Erreichbarkeit bei Störungen

Mo bis So / 08 - 20 Uhr 


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Wärmepumpen


1. Wer ist Vertragspartner?

Octopus Energy Services Germany GmbH (nachfolgend “Octopus Energy Germany”) 

Sitz der Gesellschaft: August-Everding-Straße 25, 81671 München,  Geschäftsführer: Bastian Gierull, John Szymik; Registergericht: Amtsgericht München; Registernummer: HRB 275431; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß  §27a Umsatzsteuergesetz: DE356769490



2. Wer kann bei Octopus Energy Germany einen Vertrag abschließen?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Erbringung von Serviceleistungen für Wartungen, Remote Monitoring und Garantiemanagement für Wärmepumpen durch Octopus Energy Germany (nachfolgend "Servicevertrag") gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend "Kunde").

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 



3. Welche einzelne Serviceleistungen beinhaltet der Servicevertrag?

Octopus Energy Germany schließt mit Kunden einen Servicevertrag unter dem Octopus Energy Germany für den Kunden die nachfolgenden Serviceleistungen erbringt:

die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Wärmepumpe gemäß den Bestimmungen in Ziffer 4 (nachfolgend "Wartung"),

die digitale Überwachung sowie die Vornahme von Einstellungen an der Wärmepumpe zur Optimierung ihrer Lebensdauer und Energieeffizienz gemäß Ziffer 5 (nachfolgend "Remote Monitoring") sowie

die Koordination und Abwicklung der vom Hersteller gegenüber dem Kunden eingeräumten Garantieansprüche in Bezug auf die Wärmepumpe gemäß Ziffer 6 (nachfolgend "Garantiemanagement"). 

Darüber hinaus gewährt Octopus Energy Germany dem Kunden mit Abschluss des Servicevertrags eine Anschlussgarantie für bestimmte Komponenten der Wärmepumpe gemäß Ziffer 7 (nachfolgend "Octopus Energy-Anschlussgarantie"), sofern der Servicevertrag über die Dauer der vom Hersteller gewährten Garantie hinaus fortbesteht.



4. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany bei der Wartung?

Die Wartung durch Octopus Energy Germany umfasst die folgenden Leistungen:

An- und Abfahrt,

Inspektion der Wärmepumpe,

Wartung der Wärmepumpe nach Herstellervorgaben.

Octopus Energy Germany wird ausschließlich solche Wartungsleistungen erbringen, die zur Erhaltung des Zustandes der Anlage nach Herstellervorgaben erforderlich sind. Die Wartung wird in einem 12-Monats-Turnus nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden durchgeführt. Die erste Wartung findet innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss statt.

Die Wartung der Wärmepumpe kann nach eigenem Ermessen von Octopus Energy Germany per Fernwartung (remote) oder vor Ort erfolgen.



5. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany beim Remote Monitoring?

Octopus Energy Germany überwacht beim Remote Monitoring das Betriebsverhalten der Wärmepumpe ganzjährig durch einen digitalen Fernzugriff. Das Remote Monitoring erstreckt sich insbesondere auf die Erkennung von Störungen und die Sicherstellung eines sicheren Betriebs. Bei auffälligen Betriebsdaten oder Störmeldungen informiert Octopus Energy Germany den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Hersteller oder durch Anpassung von Systemeinstellungen. Eine Verpflichtung zur Instandsetzung oder zum Austausch von Komponenten der Wärmepumpe besteht nur im Rahmen der Octopus Energy-Anschlussgarantie gemäß Ziffer 7 gegenüber Octopus Energy Germany oder ggf. nach den Garantiebedingungen der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller.

Darüber hinaus analysiert Octopus Energy Germany die übermittelten Betriebsdaten der Wärmepumpe automatisiert. Auf dieser Basis identifiziert Octopus Energy Germany Optimierungspotenziale im Hinblick auf die Effizienz und Lebensdauer der Wärmepumpe und stellt entsprechende Hinweise dem Kunden über eine App oder ein vergleichbares digitales Medium zur Verfügung.

Zur Erbringung des Remote Monitoring ist Octopus Energy Germany auf die Nutzung von Betriebsdaten der Wärmepumpe angewiesen, insbesondere auf historische und aktuelle Daten zum Anlagenverhalten. Octopus Energy Germany ist berechtigt, diese Daten zu erheben, auszuwerten, zu verarbeiten und zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen an Dritte - etwa Subunternehmer (vgl. Ziffer 16) oder den Hersteller - weiterzugeben.



6. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany beim Garantiemanagement?

Der Hersteller der Wärmepumpe räumt dem Kunden nach Maßgabe seiner Garantiebedingungen eine Herstellergarantie von bis zu fünf Jahren ein. Ein Anspruch auf Garantieleistungen durch den Hersteller aus der Herstellergarantie setzt unter anderem voraus, dass:

die Wärmepumpe gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers ordnungsgemäß registriert wurde; und

eine regelmäßige Wartung nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers durchgeführt wird.

Octopus Energy Germany wird, sofern nicht bereits geschehen, die Registrierung der Wärmepumpe beim Hersteller für den Kunden gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers vornehmen und dabei entstehende Kosten übernehmen. Zudem führt Octopus Energy Germany turnusgemäße Wartungen entsprechend den Anforderungen der Herstellergarantie durch und dokumentiert diese vollständig. Die so dokumentierten Wartungen gelten als fachmännische Wartungen im Sinne der Garantiebedingungen. Im Übrigen gilt für jede Wartung Ziffer 4 dieser AGB.

Der Kunde ist verpflichtet, Octopus Energy Germany etwaige Material- oder Produktionsfehler an der Wärmepumpe unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Feststellung, über den Kundenservice von Octopus Energy Germany zu melden. Erkennt Octopus Energy Germany solche Fehler im Zuge der Wartung oder des Remote Monitoring, informiert Octopus Energy Germany den Kunden entsprechend; in diesem Fall entfällt die Meldepflicht für den Kunden.

Octopus Energy Germany wird Mängel, die entweder vom Kunden gemeldet oder im Rahmen eigener Maßnahmen festgestellt wurden, unverzüglich beim Hersteller anzeigen. Octopus Energy Germany übermittelt hierfür alle erforderlichen Nachweise (z.B. Wartungsprotokolle) und übernimmt auch die weitere Kommunikation mit dem Hersteller in dieser Angelegenheit. Der Kunde verpflichtet sich, Octopus Energy Germany hierbei in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch fristgerechte Bereitstellung aller erforderlichen und wahrheitsgemäßen Informationen und Unterlagen. Etwaige Ansprüche aus der Herstellergarantie richten sich ausschließlich gegen den Hersteller. Octopus Energy Germany ist insoweit nicht zur Erfüllung der Ansprüche des Kunden aus der Herstellergarantie verpflichtet.

Es obliegt dem Kunden, die Bedingungen der Herstellergarantie einzuhalten. Kommt der Kunde diesen Vorgaben nicht nach und verliert er dadurch seine Garantieansprüche gegen den Hersteller, haftet Octopus Energy Germany hierfür nicht. Die von Octopus Energy Germany im Rahmen des Garantiemanagements erbrachten Leistungen beschränken sich auf die in diesen AGB beschriebenen Leistungen. 

Die Beendigung des Servicevertrags lässt die Wirksamkeit der Herstellergarantie grundsätzlich unberührt. In diesem Fall obliegt es jedoch dem Kunden, einen anderen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb auf eigene Kosten mit der erforderlichen Wartung zu beauftragen, um ggf. den Fortbestand der Herstellergarantie sicherzustellen. Octopus Energy Germany stellt dem Kunden bei Beendigung des Servicevertrages sämtliche bis dahin erstellten Wartungsnachweise zur Verfügung.



7. Ab wann gilt die Octopus Energy-Anschlussgarantie? Welche Voraussetzungen müssen für eine Inanspruchnahme durch den Kunden erfüllt sein?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie tritt fünf (5) Jahre nach dem Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Wärmepumpe gemäß dem zugrunde liegenden Installationsvertrag über die Installation einer Wärmepumpe durch Octopus Energy Germany (nachfolgend “Installationsvertrag”) in Kraft. Sofern die Herstellergarantie nach den Garantiebedingungen bereits mit Kauf der Wärmepumpe zu laufen beginnt und dieses Datum vor der erstmaligen Inbetriebnahme liegt, tritt die Octopus-Energy-Anschlussgarantie fünf (5) Jahre nach diesem Datum in Kraft. 

Sie endet automatisch mit der Beendigung des Servicevertrags, spätestens jedoch zwanzig (20) Jahre nach der Inbetriebnahme.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Octopus Energy-Anschlussgarantie durch den Kunden sind:

Ein durchgängiger Servicevertrag zur Wartung und Remote Monitoring zwischen dem Kunden und Octopus Energy Germany ab der Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe ist seit der Inbetriebnahme in Deutschland installiert.

Der Kunde hat die Garantiebedingungen des Herstellers während der Laufzeit der Herstellergarantie eingehalten.

Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist die Octopus Energy-Anschlussgarantie nicht gültig und der Kunde kann die Leistungen aus der Octopus-Anschlussgarantie nicht in Anspruch nehmen.



8. Welchen räumlichen Geltungsbereich hat die Octopus Energy-Anschlussgarantie?

Der räumliche Geltungsbereich der Octopus Energy-Anschlussgarantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.



9. Welche Komponenten sind von der Octopus Energy-Anschlussgarantie erfasst?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie bezieht sich ausschließlich auf die Wärmepumpe und die direkt damit verbundenen Systemkomponenten, welche durch Octopus  Energy Germany oder einem Erfüllungsgehilfe von Octopus Energy Germany verbaut wurden, insbesondere:

Hauptbestandteile (Außengerät, Innengerät, Steuerung, Mischermodul, Internetmodul);

Speicher (Trinkwasserspeicher, Pufferspeicher);

Pumpengruppen;

Peripheriegeräte (Schlammabscheider, Zirkulationspumpe, Füllstation, Fehlerstrom-Schutzschalter, Speicher-Sicherheitsgruppe).

Verrohrung (inkl. Fittings und Anschlusstechnik) sofern diese nicht direkt mit der Fußbodenheizung verbunden ist,

Heizkörper

Sofern im Rahmen des Installationsvertrag über die Wärmepumpe der Zählerschrank neu errichtet wurde, bezieht sich die Octopus Energy-Anschlussgarantie ebenso auf diesen.

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie umfasst keine Verschleißteile (Opferanoden, Füllpatronen).



10. Welche Ansprüche hat der Kunde unter der Octopus Energy-Anschlussgarantie? 

Bei Auftreten einer Funktionsstörung kann der Kunde die kostenfreie Behebung der Störung verlangen, sofern kein Ausschlussgrund gemäß Ziffer 12 vorliegt. Eine Funktionsstörung liegt vor, wenn eine oder mehrere der in Abschnitt 9 aufgeführten Komponenten der Wärmepumpe aufgrund eines Defekts nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.

Die Behebung der Störung erfolgt nach eigenem Ermessen von Octopus Energy Germany entweder mittels Fernzugriff oder direkt beim Kunden vor Ort. Sollte die Störung nicht aus der Ferne behoben werden können, wird die Behebung in jedem Fall vor Ort durchgeführt.

Für die Behebung einer Funktionsstörung vor Ort gilt:

Octopus Energy Germany wird die Funktionsstörung nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Teile beheben. Falls erforderlich, umfasst dies auch den Ausbau der defekten Teile und den Einbau funktionstüchtiger Teile.

Octopus Energy Germany nimmt die im Zuge der Behebung ausgetauschten defekten Teile zurück. Diese Teile gehen in das Eigentum von Octopus Energy Germany über.

Die Behebung der Störung ist für den Kunden kostenfrei. Insbesondere trägt Octopus Energy Germany die zum Zwecke der Garantiemaßnahmen erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Darüber hinaus stehen dem Kunden bei einer Funktionsstörung keine weiteren Rechte und Ansprüche gegen Octopus Energy Germany unter der Octopus Energy-Anschlussgarantie zu. Dies gilt nicht für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bei Pflichtverletzungen von Octopus Energy-Germany. Für etwaige Schadensersatzansprüche haftet Octopus Energy Germany nach Maßgabe von Ziffer 21. Die Ziffern 14.1 und 14.2 bleiben unberührt.



11. Welche Reaktionszeiten gelten für die Behebung einer Störung?

Für die Behebung der Störung gelten folgende Reaktionszeiten:

Leichte Störungen werden innerhalb eines Werktages nach Eingang der Störungsmeldung aus der Ferne behoben. Leichte Störungen sind solche, die aus der Ferne behoben werden können und nicht dazu führen, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr produzieren kann.

Sollte eine leichte Störung nicht aus der Ferne behoben werden können, wird innerhalb von zehn (10) Werktagen ein Termin vor Ort vereinbart, um die Lösungsschritte und einen Zeitplan zur Behebung der Störung zu klären.

Bei einer schweren Störung wird innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang der Störungsmeldung ein Termin vor Ort vereinbart, um die Störung zu analysieren sowie Lösungsschritte und einen Zeitplan zur schnellstmöglichen Behebung zu klären. Schwere Störungen sind solche, die dazu führen, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr produzieren kann.



12. Welche Umstände führen zum Ausschluss der Ansprüche des Kunden aus der Octopus Energy-Anschlussgarantie?

Von der Octopus Energy-Anschlussgarantie ausgenommen sind Fehler oder Mängel infolge:

der Nutzung der Wärmepumpe entgegen der Bedienungsanleitung,

des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel oder Brennstoffe für die Wärmepumpe,

der Änderung oder Manipulation der Wärmepumpe,

der Beschädigung der Wärmepumpe durch Ersatzteile entgegen den Empfehlungen des Herstellers,

der Kombination der Wärmepumpe mit anderen Gegenständen, die nicht für die gemeinsame Verwendung mit der Wärmepumpe vorgesehen sind,

von eigenmächtigen und nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reparaturarbeiten an der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte,

vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte,

der Aufschaltung einer automatischen Steuerung oder externen Regelung durch den Kunden oder Dritte, die Einfluss auf die Steuerung der Wärmepumpe nehmen kann,

von Erdbeben, Überschwemmungen, Überspannung, Brand, Explosion, Blitzschlag oder anderer Naturkatastrophen.



13. Wie sieht das Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen aus der Octopus Energy-Anschlussgarantie aus?

Der Kunde ist berechtigt, einen Anspruch auf Behebung von Funktionsstörungen geltend zu machen, indem er Octopus Energy Germany über die Funktionsstörung informiert. Der Kunde muss Octopus Energy Germany eine etwaige Funktionsstörung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach deren Entdeckung unter Verwendung einer der in Ziffer 24 angegebenen Kontaktmöglichkeiten melden. Diese Meldung sollte eine möglichst genaue Beschreibung der Funktionsstörung enthalten. Wird die Meldung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt der Anspruch des Kunden auf Behebung der Funktionsstörung durch Octopus Energy Germany hinsichtlich der nicht gemeldeten Funktionsstörung, es sei denn, der Kunde ist nicht für die verspätete Meldung verantwortlich. Sollte Octopus Energy Germany im Rahmen der Wartung oder des Remote Monitoring Funktionsstörungen an der Wärmepumpe feststellen, wird Octopus Energy Germany den Kunden darüber informieren und die oben genannte Pflicht des Kunden zur Meldung der Funktionsstörung entfällt.

Auf Anforderung von Octopus Energy Germany ist der Kunde verpflichtet, weitere Informationen und Dokumente in Bezug auf die Funktionsstörung zur Verfügung zu stellen (z.B. Fotos).



14. Werden durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie die Mängelrechte des Kunden eingeschränkt?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie hat keinen Einfluss auf die Mängelrechte des Kunden aus dem Service- oder Installationsvertrag über die Wärmepumpe. Diese Rechte bleiben durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie uneingeschränkt bestehen und können vom Kunden zusätzlich und ohne Kosten innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber Octopus Energy Germany geltend gemacht werden.

Darüber hinaus bleiben durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie alle bestehenden Rechte und Ansprüche des Kunden aus der Herstellergarantie unberührt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt noch bestehen.



15. Wann beginnt der Servicevertrag? Wie lange läuft der Servicevertrag und wie kann der Servicevertrag gekündigt werden? 

Der Servicevertrag tritt mit Annahme durch Octopus Energy Germany in Kraft. Die Bestellung des Kunden stellt dabei ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Servicevertrages dar. Um die Bestellung vorzunehmen, durchläuft der Kunde den Bestellprozess auf der Website von Octopus Energy Germany und trägt die dort abgefragten Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Servicevertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der zwischen dem Kunden und Octopus Energy Germany bestehende Installationsvertrag widerrufen, auf sonstige Weise beendet wird oder nicht zustande kommt. Dieser Servicevertrag wird auf zwei (2) Jahre abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Servicevertrag kann von jeder Partei frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Servicevertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail). 



16. Inwiefern findet eine Übertragung auf Subunternehmer statt?

Octopus Energy Germany kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben qualifizierter Dritter bedienen. Octopus Energy Germany bleibt dem Kunden gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.



17. Was gilt hinsichtlich Zeitplan und Terminvereinbarung?

Der Kunde und Octopus Energy Germany legen gemeinsam den Zeitplan für die Erbringung der Leistungen fest. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen in Textform vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Sie können nur in Textform und in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.

Octopus Energy Germany haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Verkehrsunfall, Naturkatastrophen, Sabotage, Pandemie, Epidemie, Quarantäne, Grenzschließungen, behördliche oder hoheitliche Eingriffe, oder ähnliche Ereignisse) verursacht wurden, die Octopus Energy Germany nicht zu vertreten hat. Erschweren oder verunmöglichen solche Ereignisse die Erbringung der Leistungen erheblich und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, ist Octopus Energy Germany berechtigt, vom Servicevertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die für die Erbringung der Leistungen vereinbarten Fristen oder verschieben sich die jeweiligen Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber Octopus Energy Germany in Textform vom Servicevertrag zurücktreten.



18. Wie erfolgt die Leistungsabnahme? Was wird im Wartungsprotokoll dokumentiert?

Octopus Energy Germany erbringt die Leistungen nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben für die Anlage. 

Die von Octopus Energy Germany erbrachten Leistungen, sowie die verwendeten Ersatzteile, sind vom Kunden vor Ort auf einem Wartungsprotokoll schriftlich zu bestätigen. 



19. Was gilt hinsichtlich der Vergütung und den Zahlungsbedingungen? Was gilt hinsichtlich der Preisanpassung?

Für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang schuldet der Kunde Octopus Energy Germany die sich aus dem Angebot ergebende Vergütung (Servicepauschale). 

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Octopus Energy Germany behält sich jedoch vor, die Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, wenn offene fällige Forderungen gegen den Kunden bestehen.

Der Kunde hat die Wahl, die Zahlung entweder per Überweisung oder durch Einzug per SEPA-Lastschriftmandat von dem im Kundenkonto hinterlegten Konto zu leisten. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Octopus Energy Germany wird die auf der Grundlage dieses Servicevertrages zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Wartung, Inspektion oder Instandhaltung der Wärmepumpe erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Materialkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Personalkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von Octopus Energy Germany die Preise zu ermäßigen soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Octopus Energy Germany wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam.



20. Gewährleistung

Die Gewährleistung von Octopus Energy Germany richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht abweichend geregelt. 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Octopus Energy Germany gegenüber dem Kunden keinen spezifischen Erfolg seiner Leistungen. Soweit ausnahmsweise doch die Vorschriften über den Werkvertrag Anwendung finden, kann der Kunde im Gewährleistungsfall nur das Recht auf Nacherfüllung geltend machen. Nur falls die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 



21. Haftung

Octopus Energy Germany haftet unbeschränkt wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 

wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie

in Fällen gesetzlich zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Darüber hinaus haftet Octopus Energy Germany bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) auch bei Vorliegen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Octopus Energy Germany jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany.

Im Übrigen ist die Haftung von Octopus Energy Germany ausgeschlossen.



22. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Servicevertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

Sollten einzelne Regelungen des Servicevertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Kunden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



23. Information zur Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen 

Octopus Energy Germany nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.



24. Kundenservice 

Der Kunde kann den Kundenservice in der Zeit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer: +49 89 38031600 oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichen: waermepumpe@octopusenergy.de 


Ihre Angaben

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Überweisung per Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Wartung

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Ihre jährlichen Kosten


1 x Wartungstermin 

pro Jahr 

+ Wartungsmaterial inklusive

+ Fernoptimierung bei Bedarf 

+ 20 Jahre Herstellergarantie



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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Wartung von Wärmepumpen


1. Wer ist Vertragspartner?

Octopus Energy Services Germany GmbH (nachfolgend “Octopus Energy Germany”) 

Sitz der Gesellschaft: August-Everding-Straße 25, 81671 München,  Geschäftsführer: Bastian Gierull, John Szymik; Registergericht: Amtsgericht München; Registernummer: HRB 275431; Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß  §27a Umsatzsteuergesetz: DE356769490



2. Wer kann bei Octopus Energy Germany einen Vertrag abschließen?

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für die Erbringung von Serviceleistungen für Wartungen, Remote Monitoring und Garantiemanagement für Wärmepumpen durch Octopus Energy Germany (nachfolgend "Servicevertrag") gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend "Kunde").

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 



3. Welche einzelne Serviceleistungen beinhaltet der Servicevertrag?

Octopus Energy Germany schließt mit Kunden einen Servicevertrag unter dem Octopus Energy Germany für den Kunden die nachfolgenden Serviceleistungen erbringt:

die regelmäßige Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Wärmepumpe gemäß den Bestimmungen in Ziffer 4 (nachfolgend "Wartung"),

die digitale Überwachung sowie die Vornahme von Einstellungen an der Wärmepumpe zur Optimierung ihrer Lebensdauer und Energieeffizienz gemäß Ziffer 5 (nachfolgend "Remote Monitoring") sowie

die Koordination und Abwicklung der vom Hersteller gegenüber dem Kunden eingeräumten Garantieansprüche in Bezug auf die Wärmepumpe gemäß Ziffer 6 (nachfolgend "Garantiemanagement"). 

Darüber hinaus gewährt Octopus Energy Germany dem Kunden mit Abschluss des Servicevertrags eine Anschlussgarantie für bestimmte Komponenten der Wärmepumpe gemäß Ziffer 7 (nachfolgend "Octopus Energy-Anschlussgarantie"), sofern der Servicevertrag über die Dauer der vom Hersteller gewährten Garantie hinaus fortbesteht.



4. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany bei der Wartung?

Die Wartung durch Octopus Energy Germany umfasst die folgenden Leistungen:

An- und Abfahrt,

Inspektion der Wärmepumpe,

Wartung der Wärmepumpe nach Herstellervorgaben.

Octopus Energy Germany wird ausschließlich solche Wartungsleistungen erbringen, die zur Erhaltung des Zustandes der Anlage nach Herstellervorgaben erforderlich sind. Die Wartung wird in einem 12-Monats-Turnus nach vorheriger Terminabsprache mit dem Kunden durchgeführt. Die erste Wartung findet innerhalb des ersten Jahres nach Vertragsabschluss statt.

Die Wartung der Wärmepumpe kann nach eigenem Ermessen von Octopus Energy Germany per Fernwartung (remote) oder vor Ort erfolgen.



5. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany beim Remote Monitoring?

Octopus Energy Germany überwacht beim Remote Monitoring das Betriebsverhalten der Wärmepumpe ganzjährig durch einen digitalen Fernzugriff. Das Remote Monitoring erstreckt sich insbesondere auf die Erkennung von Störungen und die Sicherstellung eines sicheren Betriebs. Bei auffälligen Betriebsdaten oder Störmeldungen informiert Octopus Energy Germany den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen mit ihm ab, z.B. durch Kontaktaufnahme mit dem Hersteller oder durch Anpassung von Systemeinstellungen. Eine Verpflichtung zur Instandsetzung oder zum Austausch von Komponenten der Wärmepumpe besteht nur im Rahmen der Octopus Energy-Anschlussgarantie gemäß Ziffer 7 gegenüber Octopus Energy Germany oder ggf. nach den Garantiebedingungen der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller.

Darüber hinaus analysiert Octopus Energy Germany die übermittelten Betriebsdaten der Wärmepumpe automatisiert. Auf dieser Basis identifiziert Octopus Energy Germany Optimierungspotenziale im Hinblick auf die Effizienz und Lebensdauer der Wärmepumpe und stellt entsprechende Hinweise dem Kunden über eine App oder ein vergleichbares digitales Medium zur Verfügung.

Zur Erbringung des Remote Monitoring ist Octopus Energy Germany auf die Nutzung von Betriebsdaten der Wärmepumpe angewiesen, insbesondere auf historische und aktuelle Daten zum Anlagenverhalten. Octopus Energy Germany ist berechtigt, diese Daten zu erheben, auszuwerten, zu verarbeiten und zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen an Dritte - etwa Subunternehmer (vgl. Ziffer 16) oder den Hersteller - weiterzugeben.



6. Welche Leistungen erbringt Octopus Energy Germany beim Garantiemanagement?

Der Hersteller der Wärmepumpe räumt dem Kunden nach Maßgabe seiner Garantiebedingungen eine Herstellergarantie von bis zu fünf Jahren ein. Ein Anspruch auf Garantieleistungen durch den Hersteller aus der Herstellergarantie setzt unter anderem voraus, dass:

die Wärmepumpe gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers ordnungsgemäß registriert wurde; und

eine regelmäßige Wartung nach Maßgabe der Garantiebedingungen des Herstellers durchgeführt wird.

Octopus Energy Germany wird, sofern nicht bereits geschehen, die Registrierung der Wärmepumpe beim Hersteller für den Kunden gemäß den Garantiebedingungen des Herstellers vornehmen und dabei entstehende Kosten übernehmen. Zudem führt Octopus Energy Germany turnusgemäße Wartungen entsprechend den Anforderungen der Herstellergarantie durch und dokumentiert diese vollständig. Die so dokumentierten Wartungen gelten als fachmännische Wartungen im Sinne der Garantiebedingungen. Im Übrigen gilt für jede Wartung Ziffer 4 dieser AGB.

Der Kunde ist verpflichtet, Octopus Energy Germany etwaige Material- oder Produktionsfehler an der Wärmepumpe unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach deren Feststellung, über den Kundenservice von Octopus Energy Germany zu melden. Erkennt Octopus Energy Germany solche Fehler im Zuge der Wartung oder des Remote Monitoring, informiert Octopus Energy Germany den Kunden entsprechend; in diesem Fall entfällt die Meldepflicht für den Kunden.

Octopus Energy Germany wird Mängel, die entweder vom Kunden gemeldet oder im Rahmen eigener Maßnahmen festgestellt wurden, unverzüglich beim Hersteller anzeigen. Octopus Energy Germany übermittelt hierfür alle erforderlichen Nachweise (z.B. Wartungsprotokolle) und übernimmt auch die weitere Kommunikation mit dem Hersteller in dieser Angelegenheit. Der Kunde verpflichtet sich, Octopus Energy Germany hierbei in angemessenem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch fristgerechte Bereitstellung aller erforderlichen und wahrheitsgemäßen Informationen und Unterlagen. Etwaige Ansprüche aus der Herstellergarantie richten sich ausschließlich gegen den Hersteller. Octopus Energy Germany ist insoweit nicht zur Erfüllung der Ansprüche des Kunden aus der Herstellergarantie verpflichtet.

Es obliegt dem Kunden, die Bedingungen der Herstellergarantie einzuhalten. Kommt der Kunde diesen Vorgaben nicht nach und verliert er dadurch seine Garantieansprüche gegen den Hersteller, haftet Octopus Energy Germany hierfür nicht. Die von Octopus Energy Germany im Rahmen des Garantiemanagements erbrachten Leistungen beschränken sich auf die in diesen AGB beschriebenen Leistungen. 

Die Beendigung des Servicevertrags lässt die Wirksamkeit der Herstellergarantie grundsätzlich unberührt. In diesem Fall obliegt es jedoch dem Kunden, einen anderen vom Hersteller anerkannten Fachbetrieb auf eigene Kosten mit der erforderlichen Wartung zu beauftragen, um ggf. den Fortbestand der Herstellergarantie sicherzustellen. Octopus Energy Germany stellt dem Kunden bei Beendigung des Servicevertrages sämtliche bis dahin erstellten Wartungsnachweise zur Verfügung.



7. Ab wann gilt die Octopus Energy-Anschlussgarantie? Welche Voraussetzungen müssen für eine Inanspruchnahme durch den Kunden erfüllt sein?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie tritt fünf (5) Jahre nach dem Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der Wärmepumpe gemäß dem zugrunde liegenden Installationsvertrag über die Installation einer Wärmepumpe durch Octopus Energy Germany (nachfolgend “Installationsvertrag”) in Kraft. Sofern die Herstellergarantie nach den Garantiebedingungen bereits mit Kauf der Wärmepumpe zu laufen beginnt und dieses Datum vor der erstmaligen Inbetriebnahme liegt, tritt die Octopus-Energy-Anschlussgarantie fünf (5) Jahre nach diesem Datum in Kraft. 

Sie endet automatisch mit der Beendigung des Servicevertrags, spätestens jedoch zwanzig (20) Jahre nach der Inbetriebnahme.

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Octopus Energy-Anschlussgarantie durch den Kunden sind:

Ein durchgängiger Servicevertrag zur Wartung und Remote Monitoring zwischen dem Kunden und Octopus Energy Germany ab der Inbetriebnahme der Wärmepumpe.

Die Wärmepumpe ist seit der Inbetriebnahme in Deutschland installiert.

Der Kunde hat die Garantiebedingungen des Herstellers während der Laufzeit der Herstellergarantie eingehalten.

Sollten die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sein, ist die Octopus Energy-Anschlussgarantie nicht gültig und der Kunde kann die Leistungen aus der Octopus-Anschlussgarantie nicht in Anspruch nehmen.



8. Welchen räumlichen Geltungsbereich hat die Octopus Energy-Anschlussgarantie?

Der räumliche Geltungsbereich der Octopus Energy-Anschlussgarantie ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.



9. Welche Komponenten sind von der Octopus Energy-Anschlussgarantie erfasst?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie bezieht sich ausschließlich auf die Wärmepumpe und die direkt damit verbundenen Systemkomponenten, welche durch Octopus  Energy Germany oder einem Erfüllungsgehilfe von Octopus Energy Germany verbaut wurden, insbesondere:

Hauptbestandteile (Außengerät, Innengerät, Steuerung, Mischermodul, Internetmodul);

Speicher (Trinkwasserspeicher, Pufferspeicher);

Pumpengruppen;

Peripheriegeräte (Schlammabscheider, Zirkulationspumpe, Füllstation, Fehlerstrom-Schutzschalter, Speicher-Sicherheitsgruppe).

Verrohrung (inkl. Fittings und Anschlusstechnik) sofern diese nicht direkt mit der Fußbodenheizung verbunden ist,

Heizkörper

Sofern im Rahmen des Installationsvertrag über die Wärmepumpe der Zählerschrank neu errichtet wurde, bezieht sich die Octopus Energy-Anschlussgarantie ebenso auf diesen.

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie umfasst keine Verschleißteile (Opferanoden, Füllpatronen).



10. Welche Ansprüche hat der Kunde unter der Octopus Energy-Anschlussgarantie? 

Bei Auftreten einer Funktionsstörung kann der Kunde die kostenfreie Behebung der Störung verlangen, sofern kein Ausschlussgrund gemäß Ziffer 12 vorliegt. Eine Funktionsstörung liegt vor, wenn eine oder mehrere der in Abschnitt 9 aufgeführten Komponenten der Wärmepumpe aufgrund eines Defekts nicht oder nur eingeschränkt funktionieren.

Die Behebung der Störung erfolgt nach eigenem Ermessen von Octopus Energy Germany entweder mittels Fernzugriff oder direkt beim Kunden vor Ort. Sollte die Störung nicht aus der Ferne behoben werden können, wird die Behebung in jedem Fall vor Ort durchgeführt.

Für die Behebung einer Funktionsstörung vor Ort gilt:

Octopus Energy Germany wird die Funktionsstörung nach eigenem Ermessen durch Reparatur oder Austausch der betroffenen Teile beheben. Falls erforderlich, umfasst dies auch den Ausbau der defekten Teile und den Einbau funktionstüchtiger Teile.

Octopus Energy Germany nimmt die im Zuge der Behebung ausgetauschten defekten Teile zurück. Diese Teile gehen in das Eigentum von Octopus Energy Germany über.

Die Behebung der Störung ist für den Kunden kostenfrei. Insbesondere trägt Octopus Energy Germany die zum Zwecke der Garantiemaßnahmen erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

Darüber hinaus stehen dem Kunden bei einer Funktionsstörung keine weiteren Rechte und Ansprüche gegen Octopus Energy Germany unter der Octopus Energy-Anschlussgarantie zu. Dies gilt nicht für etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden bei Pflichtverletzungen von Octopus Energy-Germany. Für etwaige Schadensersatzansprüche haftet Octopus Energy Germany nach Maßgabe von Ziffer 21. Die Ziffern 14.1 und 14.2 bleiben unberührt.



11. Welche Reaktionszeiten gelten für die Behebung einer Störung?

Für die Behebung der Störung gelten folgende Reaktionszeiten:

Leichte Störungen werden innerhalb eines Werktages nach Eingang der Störungsmeldung aus der Ferne behoben. Leichte Störungen sind solche, die aus der Ferne behoben werden können und nicht dazu führen, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr produzieren kann.

Sollte eine leichte Störung nicht aus der Ferne behoben werden können, wird innerhalb von zehn (10) Werktagen ein Termin vor Ort vereinbart, um die Lösungsschritte und einen Zeitplan zur Behebung der Störung zu klären.

Bei einer schweren Störung wird innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Eingang der Störungsmeldung ein Termin vor Ort vereinbart, um die Störung zu analysieren sowie Lösungsschritte und einen Zeitplan zur schnellstmöglichen Behebung zu klären. Schwere Störungen sind solche, die dazu führen, dass die Wärmepumpe keine Wärme mehr produzieren kann.



12. Welche Umstände führen zum Ausschluss der Ansprüche des Kunden aus der Octopus Energy-Anschlussgarantie?

Von der Octopus Energy-Anschlussgarantie ausgenommen sind Fehler oder Mängel infolge:

der Nutzung der Wärmepumpe entgegen der Bedienungsanleitung,

des Einsatzes ungeeigneter Betriebsmittel oder Brennstoffe für die Wärmepumpe,

der Änderung oder Manipulation der Wärmepumpe,

der Beschädigung der Wärmepumpe durch Ersatzteile entgegen den Empfehlungen des Herstellers,

der Kombination der Wärmepumpe mit anderen Gegenständen, die nicht für die gemeinsame Verwendung mit der Wärmepumpe vorgesehen sind,

von eigenmächtigen und nicht ordnungsgemäß ausgeführte Reparaturarbeiten an der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte,

vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung der Wärmepumpe durch den Kunden oder Dritte,

der Aufschaltung einer automatischen Steuerung oder externen Regelung durch den Kunden oder Dritte, die Einfluss auf die Steuerung der Wärmepumpe nehmen kann,

von Erdbeben, Überschwemmungen, Überspannung, Brand, Explosion, Blitzschlag oder anderer Naturkatastrophen.



13. Wie sieht das Verfahren zur Geltendmachung von Garantieansprüchen aus der Octopus Energy-Anschlussgarantie aus?

Der Kunde ist berechtigt, einen Anspruch auf Behebung von Funktionsstörungen geltend zu machen, indem er Octopus Energy Germany über die Funktionsstörung informiert. Der Kunde muss Octopus Energy Germany eine etwaige Funktionsstörung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei (2) Wochen nach deren Entdeckung unter Verwendung einer der in Ziffer 24 angegebenen Kontaktmöglichkeiten melden. Diese Meldung sollte eine möglichst genaue Beschreibung der Funktionsstörung enthalten. Wird die Meldung nicht fristgerecht eingereicht, erlischt der Anspruch des Kunden auf Behebung der Funktionsstörung durch Octopus Energy Germany hinsichtlich der nicht gemeldeten Funktionsstörung, es sei denn, der Kunde ist nicht für die verspätete Meldung verantwortlich. Sollte Octopus Energy Germany im Rahmen der Wartung oder des Remote Monitoring Funktionsstörungen an der Wärmepumpe feststellen, wird Octopus Energy Germany den Kunden darüber informieren und die oben genannte Pflicht des Kunden zur Meldung der Funktionsstörung entfällt.

Auf Anforderung von Octopus Energy Germany ist der Kunde verpflichtet, weitere Informationen und Dokumente in Bezug auf die Funktionsstörung zur Verfügung zu stellen (z.B. Fotos).



14. Werden durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie die Mängelrechte des Kunden eingeschränkt?

Die Octopus Energy-Anschlussgarantie hat keinen Einfluss auf die Mängelrechte des Kunden aus dem Service- oder Installationsvertrag über die Wärmepumpe. Diese Rechte bleiben durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie uneingeschränkt bestehen und können vom Kunden zusätzlich und ohne Kosten innerhalb der Gewährleistungsfrist gegenüber Octopus Energy Germany geltend gemacht werden.

Darüber hinaus bleiben durch die Octopus Energy-Anschlussgarantie alle bestehenden Rechte und Ansprüche des Kunden aus der Herstellergarantie unberührt, sofern diese zu diesem Zeitpunkt noch bestehen.



15. Wann beginnt der Servicevertrag? Wie lange läuft der Servicevertrag und wie kann der Servicevertrag gekündigt werden? 

Der Servicevertrag tritt mit Annahme durch Octopus Energy Germany in Kraft. Die Bestellung des Kunden stellt dabei ein bindendes Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Servicevertrages dar. Um die Bestellung vorzunehmen, durchläuft der Kunde den Bestellprozess auf der Website von Octopus Energy Germany und trägt die dort abgefragten Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung hat der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Erst mit der Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

Der Servicevertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass der zwischen dem Kunden und Octopus Energy Germany bestehende Installationsvertrag widerrufen, auf sonstige Weise beendet wird oder nicht zustande kommt. Dieser Servicevertrag wird auf zwei (2) Jahre abgeschlossen (Mindestvertragslaufzeit). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit auf unbestimmte Zeit. Der Servicevertrag kann von jeder Partei frühestens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann der Servicevertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat gekündigt werden.

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail). 



16. Inwiefern findet eine Übertragung auf Subunternehmer statt?

Octopus Energy Germany kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben qualifizierter Dritter bedienen. Octopus Energy Germany bleibt dem Kunden gegenüber jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.



17. Was gilt hinsichtlich Zeitplan und Terminvereinbarung?

Der Kunde und Octopus Energy Germany legen gemeinsam den Zeitplan für die Erbringung der Leistungen fest. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen in Textform vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Sie können nur in Textform und in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden.

Octopus Energy Germany haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, Verkehrsunfall, Naturkatastrophen, Sabotage, Pandemie, Epidemie, Quarantäne, Grenzschließungen, behördliche oder hoheitliche Eingriffe, oder ähnliche Ereignisse) verursacht wurden, die Octopus Energy Germany nicht zu vertreten hat. Erschweren oder verunmöglichen solche Ereignisse die Erbringung der Leistungen erheblich und ist die Behinderung nicht nur vorübergehend, ist Octopus Energy Germany berechtigt, vom Servicevertrag zurückzutreten. Bei vorübergehenden Hindernissen verlängern sich die für die Erbringung der Leistungen vereinbarten Fristen oder verschieben sich die jeweiligen Termine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung gegenüber Octopus Energy Germany in Textform vom Servicevertrag zurücktreten.



18. Wie erfolgt die Leistungsabnahme? Was wird im Wartungsprotokoll dokumentiert?

Octopus Energy Germany erbringt die Leistungen nach dem jeweils anerkannten Stand der Technik unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben für die Anlage. 

Die von Octopus Energy Germany erbrachten Leistungen, sowie die verwendeten Ersatzteile, sind vom Kunden vor Ort auf einem Wartungsprotokoll schriftlich zu bestätigen. 



19. Was gilt hinsichtlich der Vergütung und den Zahlungsbedingungen? Was gilt hinsichtlich der Preisanpassung?

Für den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang schuldet der Kunde Octopus Energy Germany die sich aus dem Angebot ergebende Vergütung (Servicepauschale). 

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Octopus Energy Germany behält sich jedoch vor, die Leistungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, wenn offene fällige Forderungen gegen den Kunden bestehen.

Der Kunde hat die Wahl, die Zahlung entweder per Überweisung oder durch Einzug per SEPA-Lastschriftmandat von dem im Kundenkonto hinterlegten Konto zu leisten. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist kommt der Kunde Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs mit dem gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Octopus Energy Germany wird die auf der Grundlage dieses Servicevertrages zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z.B. die Kosten für Wartung, Inspektion oder Instandhaltung der Wärmepumpe erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen. Steigerungen bei einer Kostenart, z.B. den Materialkosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Personalkosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von Octopus Energy Germany die Preise zu ermäßigen soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Octopus Energy Germany wird bei der Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

Im Fall einer Preisänderung hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung in Textform zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Preisänderungsmitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall der Kündigung wird die Preisänderung gegenüber dem Kunden nicht wirksam.



20. Gewährleistung

Die Gewährleistung von Octopus Energy Germany richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nachfolgend nicht abweichend geregelt. 

Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, schuldet Octopus Energy Germany gegenüber dem Kunden keinen spezifischen Erfolg seiner Leistungen. Soweit ausnahmsweise doch die Vorschriften über den Werkvertrag Anwendung finden, kann der Kunde im Gewährleistungsfall nur das Recht auf Nacherfüllung geltend machen. Nur falls die Nacherfüllung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 



21. Haftung

Octopus Energy Germany haftet unbeschränkt wegen der Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, 

wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie

in Fällen gesetzlich zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz).

Darüber hinaus haftet Octopus Energy Germany bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) auch bei Vorliegen einfacher oder leichter Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung von Octopus Energy Germany jedoch der Höhe nach auf den vertragstypischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Octopus Energy Germany.

Im Übrigen ist die Haftung von Octopus Energy Germany ausgeschlossen.



22. Schlussbestimmungen

Jegliche Änderungen und Ergänzungen des Servicevertrages bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

Sollten einzelne Regelungen des Servicevertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke.

Soweit nicht anders vereinbart, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Kunden. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.



23. Information zur Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen 

Octopus Energy Germany nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.



24. Kundenservice 

Der Kunde kann den Kundenservice in der Zeit von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer: +49 89 38031600 oder per E-Mail unter folgender Adresse erreichen: waermepumpe@octopusenergy.de 


Vielen Dank für die Bestellung Ihres Wartungsvertrages!



Wie geht es nun weiter?


Wir prüfen Ihre Angaben nun sorgfältig und melden uns umgehend bei Ihnen!


Falls Sie vorab noch Fragen haben, erreichen Sie uns per Mail:


waermepumpe@octopusenergy.de


oder telefonisch:


+49 89 38031 600

(Montag bis Freitag, 9-17 Uhr)



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